
Weil er Drähte über eine illegale Mountainbike-Strecke gespannt haben soll, ist ein Jäger vom Landgericht Heilbronn schuldig gesprochen worden. Die Kammer verurteilte den 61-Jährigen unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, sodass der Mann nicht ins Gefängnis muss, wenn er sich an die Auflagen des Gerichts hält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 61-Jährige soll laut Anklage zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den "Dachstrail" gespannt haben, eine bei Mountainbikern beliebte illegale Strecke zwischen Eberstadt und Grantschen im Landkreis Heilbronn. Die ersten Drähte rissen beim Durchfahren - ohne dass jemand verletzt wurde. Dann spannte der Mann einen stabileren Draht, der kaum zu sehen gewesen sein soll.
Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz
Ein Mountainbiker bemerkte die Falle rechtzeitig und bremste noch. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war mit dem weiteren Versuch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Dem schloss sich die Kammer nicht an: Der Mann habe keinen Tötungsvorsatz gehabt, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.
Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt reumütig gezeigt und die Taten gestanden. Ihm sei es lediglich um eine Abschreckung und um ein Signal gegangen, gab er in einer Erklärung an, die seine Verteidigerin verlas.
Über Jahre habe er sich bemüht, die Nutzung auf legale Weise zu unterbinden. "Leider kam von den Bikern auf all meine Bemühungen hin keine Reaktion", hieß es in dem Statement weiter. Im Gegenteil: Der Trail sei immer intensiver genutzt worden. Dennoch sei es "eine absolut falsche Entscheidung gewesen", die Drähte zu spannen.
Verteidigung: Keine konkrete Gefahr durch Drähte
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer betont, dass sie weiter von einem versuchten Mord ausgehe. Der Mann habe gewollt, dass die Radfahrer stürzten und habe auch deren Tod in Kauf genommen. Weil diese mit den Drähten nicht hätten rechnen können, habe er auch deren Arglosigkeit ausgenutzt. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.
Die Verteidigerin des Mannes hatte argumentiert, ihr Mandat habe über Jahre versucht, die Radfahrer anzusprechen und habe auch Hilfe bei den Behörden gesucht. Er habe nicht grundsätzlich etwas gegen die Biker gehabt, sondern nur gewollt, dass sie nicht durch das Schutz- und Brutgebiet fahren. Zudem sei von den Drähten keine konkrete Gefahr ausgegangen. Sie hatte eine Bewährungsstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gefordert.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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