
Es ist ein unfassbares Verbrechen: Ein Mann aus Bayern soll eine Frau auf den Philippinen beauftragt haben, gegen Geld den sexuellen Missbrauch von ihrer minderjährigen Tochter zu filmen. Teilweise soll er der Acht- bis Elfjährigen sogar per Livestream zugeschaut und konkrete Anweisungen gegeben haben. Über drei Jahre soll das Ganze gegangenen sein.
Nun beginnt in Nürnberg der Prozess gegen den 53-Jährigen aus dem mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt. Sein Fall steht Fachleuten zufolge exemplarisch für ein Massenphänomen, das erst die moderne Technik ermöglicht hat.
Die Straftaten
Die Organisation International Justice Mission (IJM) kämpft seit fast drei Jahrzehnten gegen moderne Sklaverei und sexuelle Ausbeutung von Kindern. Anfangs sei es dabei um Verbrechen in der Realität gegangen, erläutert Martin Lewerentz vom IJM Deutschland. So habe es etwa auf den Philippinen ganze Vierteln gegeben, wo Kinder zur Prostitution gezwungen worden seien.
"Das hat sich ins Internet verlagert", sagt Lewerentz. Für die Pädokriminellen sei das Entdeckungsrisiko dadurch deutlich geringer, und sie müssten nur vergleichsweise geringe Beträge zahlen, um an die gewünschten Missbrauchsdarstellung zu gelangen. Dadurch sei diese Art der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu einem Massenphänomen geworden.
Als "Livestreaming" bezeichnet das Bundeskriminalamt (BKA) diese Straftaten. Dabei schauen die Täter nicht nur live übers Internet dabei zu, wie Kinder sexuelle Handlungen an sich selbst, anderen Kindern oder Erwachsenen vornehmen, sondern steuern diese aktiv über eigene Anweisungen.
In dem Fall, der ab dem 7. Juli am Nürnberger Landgericht verhandelt wird, geht die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nur bei zwei Taten von echtem Livestreaming aus. In der Mehrzahl der Fälle habe der Angeklagte Videos und Fotos zugesendet bekommen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Goger. Bei den meisten Taten habe er der Mutter und dem Kind Anweisungen über einen Messengerdienst gegeben.
Die Täter
Bei den zahlenden Auftraggebern handelt es sich nach IJM-Angaben überwiegend um Männer aus Europa, Nordamerika oder Australien. Deutschland sei dabei ein zentrales Nachfrage-Land, sagt Lewerentz. "Der zahlende Täter im Ausland ist dabei nicht bloß passiver Zuschauer." Er gebe in vielen Fällen konkrete Anweisungen. Und: "Die Nachfrage aus dem Ausland schafft den finanziellen Anreiz und ist unmittelbarer Teil der Tat."
In der Regel stellen die Täter nach Angaben des Bundeskriminalamts über soziale Netzwerke, Datingseiten, Chatforen oder Cam-Sex-Plattformen Kontakt zu den filmenden Anbietern her. Dabei handelt es sich der World Childhood Foundation nach häufig um die Eltern, vertraute Verwandte, Freunde oder Nachbarn.
"Das macht die Aufdeckung so schwierig, weil die Tat genau dort stattfindet, wo das Kind oder die jugendliche Person eigentlich Schutz erwarten dürfte", erläutert Judith Bader, Geschäftsführerin der Organisation in Deutschland. Die Philippinen seien ein Schwerpunkt für diese Verbrechen, ähnliche Strukturen gebe es aber auch in anderen Ländern Südostasiens und Lateinamerika.
Die Opfer
In einer Studie hat IJM zusammen mit der Universität im britischen Nottingham untersucht, wie viele Kinder auf den Philippinen Opfer von sexueller Online-Ausbeutung werden – also für die Herstellung von Bildern, Videos und Livestreams benutzt werden. Das Ergebnis: Im Jahr 2022 waren es fast eine halbe Million Kinder. Im Durchschnitt sind diese laut Lewerentz elf Jahre alt. Auch sehr kleine Kinder seien betroffen.
Insgesamt sei die Dunkelziffer hoch, erläutert Lewerentz. "Bekannt werden viele Fälle erst, wenn in Nachfrage-Ländern Missbrauchsdarstellungen, Chatprotokolle, Zahlungsdaten oder Geräte ausgewertet werden und Hinweise an die Philippinen weitergeleitet werden."
Im Idealfall holen die philippinischen Behörden ihm zufolge das Kind dann aus der Gefahrensituation und bringen es in Schutzunterkünften oder bei Pflegefamilien unter, wenn Eltern oder Angehörige zu den Tätern gehörten. "Das kann für die Kinder zusätzlich belastend sein, weil sie Verrat, Schuldgefühle, Scham und Loyalitätskonflikte erleben."
Besonders schwer wiege, dass der Missbrauch nicht automatisch ende, wenn das Kind gerettet sei, ergänzt der Experte. "Wenn Bilder oder Videos im Internet kursieren, bleibt die Angst bestehen, dass andere Menschen diese Aufnahmen sehen oder das Kind später wiedererkennen."
Die Motivation
Die zentrale Motivation ist nach IJM-Angaben meist Geld. Ein Livestream von den Philippinen kostet demnach umgerechnet etwa 9 bis 36 US-Dollar. "Die Kinder werden für aus hiesiger Sicht sehr geringe Beträge angeboten", sagt dazu Ermittler Goger. "Nach den wirtschaftlichen Verhältnissen vor Ort handelt es sich jedoch angesichts der oft vorherrschenden Armut um nicht unerhebliche Einnahmen."
Hinzu komme ein gefährlicher Irrglaube, sagt Bader. "Weil kein körperlicher Kontakt zur auftraggebenden Person besteht, reden sich Beteiligte ein, es sei keine "echte" Gewalt." Das stimme aber nicht: Sowohl der Auftraggeber als auch die Anbieter begingen sexualisierte Gewalt.
Verfahren in Deutschland
Eine genaue Übersicht zu den bundesweiten Verfahren gibt es laut BKA nicht. In Baden-Württemberg liefen 2024 und 2025 nach Angaben des Cybercrime-Zentrums in Karlsruhe Ermittlungen wegen 18 Livestreaming-Delikten. Bei der Zentralstelle Cybercrime in Bayern waren es 2025 und 2026 bisher laut Goger elf Verfahren.
In dem Nürnberger Prozess wirft die Generalstaatsanwaltschaft dem Angeklagten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Dutzenden Fällen vor. In einem Fall reiste dieser selbst auf die Philippinen, um sich an dem Mädchen zu vergehen.
In jüngster Zeit zeige sich eine veränderte Rechtsauffassung, sagte Lewerentz. Früher seien die Täter bei Livestreaming oft nur wegen Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt worden. Doch nun häuften sich die Urteile mit längeren Haftstrafen wegen sexuellen Missbrauchs, auch wenn dieser online stattgefunden habe.
So hatte das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen jüngst einen 46-Jährigen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Anstiftung zu einer Tat sei genauso zu bewerten wie die Tat selbst, begründete der Richter damals.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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