
Acht Monate nach einem Gewaltexzess gegen eine Frau in einem Hotel hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 43-Jährigen wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Vorwurf des versuchten Mordes bestätigte sich nach Überzeugung der Strafkammer nicht.
Der polnische Angeklagte und seine Partnerin hatten sich am 20. Oktober vergangenen Jahres eine schöne Nacht in einem Hotel machen wollen, wie die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas erklärte. Die nach Polizeiangaben damals 39 Jahre alte Frau war an jenem Tag aus dreimonatiger Untersuchungshaft entlassen worden.
Kokain, Crack und Wodka
Die Mutter von fünf Kindern holte sich zunächst bei ihrem Arbeitgeber eine ausstehende Lohnzahlung von 300 Euro ab. Davon kauften sie und ihr Freund an der Drogeneinrichtung Drob Inn Kokain und Crack, das er sogleich rauchte, und im Supermarkt eine Flasche Wodka.
Im Hotel im Stadtteil Hamm trank das Paar den Alkohol und wollte eigentlich Sex haben. Doch der Angeklagte verließ das Zimmer, um erneut Crack zu kaufen und zu konsumieren, wie die Richterin erklärte. Als er zurückkam, habe er die Frau eifersüchtig angeschrien und ihr vorgeworfen, sie habe Sex mit einem anderen Mann gehabt. Für diese Vermutung habe es keinen Grund gegeben, der Angeklagte habe unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden.
Flasche auf den Kopf geschlagen
Die 39-Jährige habe das Zimmer verlassen wollen. Doch der Angeklagte drohte ihr, sie würde es nicht lebend verlassen. Er attackierte sie mit Faustschlägen ins Gesicht und trat sie mit dem Fuß. Dann schlug er ihr die Wodkaflasche so heftig auf den Kopf, dass sie zerbrach. Die Frau erlitt schwere Kopfverletzungen. Anschließend drückte er ihr ein Kissen so fest ins Gesicht, dass sie infolge der Atemnot beinahe bewusstlos wurde. Einen Fluchtversuch vereitelte der Angeklagte. Er holte sie ein und schleifte seine Partnerin über Treppen und Hotelflur. Vermutlich dabei habe er ihr sieben Rippen gebrochen.
Tat teilweise von Kamera erfasst
Nach den Malträtierungen habe die Frau den Geschlechtsverkehr geduldet. "Was hätte ich denn da machen sollen?", zitierte Woitas die Zeugenaussage der Frau, die sich im Prozess auch als Nebenklägerin vertreten ließ.
Die Flucht über den Flur und das gewaltsame Zurückzerren der Frau wurden von Überwachungskameras aufgezeichnet. Doch erst beim Schichtwechsel um 7.00 Uhr morgens sah das Personal die Aufnahmen und alarmierte die Polizei.
Als die Beamten an der Zimmertür erschienen, habe die Frau erklärt, sie brauche keine Hilfe. Dabei habe sie furchtbar ausgesehen, sei blutüberströmt und völlig desolat gewesen, sagte Woitas. Die Beamten ließen sie ins Krankenhaus bringen, wo sie acht Tage stationär behandelt wurde.
Mordversuch nicht erwiesen
Der Schlag mit der Flasche auf den Kopf könnte ein Mordversuch gewesen sein, erklärte die Richterin. Jedoch sei nicht erkennbar, dass die Handlungen des Angeklagten von einem Tötungsvorsatz getragen gewesen seien. Dem unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Angeklagten sei nicht bewusst gewesen, dass seine Partnerin lebensbedrohlich verletzt sein könnte.
Der mehrfach wegen Eigentumsdelikten vorbestrafte Angeklagte räumte nach Angaben von Woitas ein, dass er gewalttätig wurde. Das sei aber nicht so schlimm gewesen, und der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt. Die Berufsrichter der Kammer seien sich jedoch einig gewesen: "Das ist schon ein außergewöhnlich schlimmer Fall."
Entzugstherapie in Haft
Nach Verbüßung von drei Jahren Haft muss der Angeklagte in eine geschlossene Entziehungsanstalt wechseln. Die Entzugstherapie sei seine einzige Chance, betonte Woitas. Damit sie gelinge, müsse er nun unbedingt Deutsch lernen.
In seinem letzten Wort hatte der 43-Jährige Reue bekundet und über seine Freundin gesagt: "Ich liebe sie." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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