
Nach dem Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug bleibt ein verdächtiger Fahrgast vorerst auf freiem Fuß. Der Streit um einen Haftbefehl gegen den 36-Jährigen geht in die nächste Instanz. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses werde dem Landgericht Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt, wie das Amtsgericht mitteilte.
Zugleich bestätigte das Amtsgericht die eigene Entscheidung. Für den Erlass eines Haftbefehls sei Fluchtgefahr erforderlich - und diese sehe man nach wie vor nicht. Der Beschuldigte sei deutscher Staatsangehöriger und verfüge über feste soziale Bindungen im Inland. Dazu zählten Wohnsitz, Familie und Arbeitsplatz.
Ob ein dringender Tatverdacht vorliegt, wurde offengelassen. "Nach Einschätzung des Gerichts kommen - nach jetzigem Ermittlungsstand - als dem Beschuldigten vorwerfbare Körperverletzung bis zu drei Schläge in Richtung des Sicherheitsmitarbeiters in Betracht", hieß es.
Das Gericht hatte am Samstag einen beantragten Haftbefehl wegen Körperverletzung zunächst nicht erlassen, weil es die Voraussetzungen dafür als nicht gegeben ansah. Dagegen legte die Karlsruher Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Sie bewertet die Lage demnach anders. Die Ermittlungen in dem Fall dauern der Behörde zufolge weiter an.
Widersprüchliche Angaben zum Geschehen im Zug
Der Vorfall vom 17. Juli hatte bundesweit Aufsehen erregt. Nach bisheriger Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Fahrgast mit dem Sicherheitsmann in einen handgreiflichen Streit verwickelt gewesen sein. Er soll den 26-Jährigen geschlagen und getreten habe. Während des Gerangels habe die Zugtür nachgegeben. Der Bahnmitarbeiter sei aus dem mit Tempo 120 nach Karlsruhe fahrenden Regionalzug gefallen und schwer verletzt worden.
Der Anwalt des beschuldigten Fahrgastes sagte unter anderem den "Badischen Neusten Nachrichten", sein Mandant habe nichts getan und sei vielmehr von dem 26-Jährigen attackiert worden. "Er hat nichts gemacht, er war völlig wehrlos", sagte Anwalt Joachim Lederle der Zeitung.
Was das Video zeigt
Das Amtsgericht stützte sich bei der Entscheidung auch auf ein Überwachungsvideo der Bahn, das Zweifel am Ablauf des Geschehens geweckt habe. In der Mitteilung werden die Aufnahmen beschrieben: Der Beschuldigte sei in aufgebrachter Stimmung zu sehen, schreie und gestikuliere in Richtung zweier Sicherheitsmitarbeiter. Zu erkennen sei ein unsicherer, schwankender Gang - wohl wegen Alkohols. Zeugen sprachen demnach von Beleidigungen durch den Beschuldigten. Eine andere Zeugin habe hingegen auch provozierendes Verhalten der Sicherheitsmitarbeiter geschildert.
Unmittelbar vor der Auseinandersetzung ist laut Amtsgericht zu erkennen, dass der Verdächtige seine Hand hebt und wohl gegen eine Haltestange schlägt. Aber auch ein alkoholbedingtes Stolpern sei nicht auszuschließen. Danach gehe der Mann auf den Geschädigten zu. Seine Hände habe er aber nicht erhoben, sondern halte sie am Körper angelegt.
Amtsgericht: Gezieltes Treten nicht festzustellen
Der Sicherheitsmitarbeiter packe den 36-Jährigen daraufhin mit den Händen und schlage ihn mit Wucht gegen die Zugtür. Im weiteren Verlauf bringe er ihn kraftvoll zu Boden und sitze auf ihm. Daraufhin habe der Beschuldigte allenfalls dreimal mit der rechten Hand in Richtung des Sicherheitsmannes geschlagen.
Ein hinzukommender Ticketkontrolleur zieht den Sicherheitsmann demzufolge zurück, woraufhin dieser sich aufrichtet und am rechten Bein des Beschuldigten zu ziehen beginnt. Danach scheine sich der Beschuldigte durch Strampeln mit den Beinen aus dem Griff befreien zu wollen. Ein gezieltes Treten gegen den 26-Jährigen sei anhand der Videoaufzeichnungen nicht festzustellen.
In dieser Situation verliert der Sicherheitsmann demnach das Gleichgewicht, fällt rückwärts gegen die sich plötzlich öffnende Zugtür und stürzt hinaus. Das dürfte für den Beschuldigten jedoch nicht vorhersehbar gewesen sein, hieß es vom Karlsruher Amtsgericht.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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